wenn ein ernst gemeintes Verbot von Privatfahrten durch den Arbeitgeber vorliegt und der Arbeitgeber auch für die Wirksamkeit seines Verbotes vorsorgt
§ 15 Abs 2 EStG 1988, § 82 EStG 1988
wenn ein ernst gemeintes Verbot von Privatfahrten durch den Arbeitgeber vorliegt und der Arbeitgeber auch für die Wirksamkeit seines Verbotes vorsorgt
§ 15 Abs 2 EStG 1988, § 82 EStG 1988