§ 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988, § 25 Abs 1 Z 1 EStG 1988
§ 41 Abs 2 FLAG
Auch ein Alleingesellschafter und Gf einer GmbH kann in den betrieblichen Organismus der Ges wie ein Dienstnehmer eingegliedert sein. Ein Unternehmerwagnis ist nur dann gegeben, wenn es sich auf die Eigenschaft als Gf bezieht und sich nicht aus der Stellung als Gesellschafter ergibt.