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Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Tätigkeit „sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses“ iSd § 22 Z 2 EStG 1988 erfüllt, kommt dem Fehlen oder dem Vorliegen des Unternehmerwagnisses wesentliche Bedeutung zu;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/416 Heft 19 v. 1.10.2000

für das Fehlen eines Unternehmerwagnisses sprechen zB eine gleich bleibende laufende monatliche Entlohnung und der Ersatz von Reisekosten

§ 41 FLAG

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