- EStG 1972 § 2; BAO § 92 Abs 1 lit b: Liebhaberei bei Beteiligung als atypisch stiller Gesellschafter
- EStG 1988 § 5 (vor Einfügung des § 9 durch BGBl 1993/818):
- FLAG § 41; EStG 1988 § 22 Z 2: Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Tätigkeit „sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses“ iSd § 22 Z 2 EStG 1988 erfüllt, kommt dem Fehlen oder dem Vorliegen des Unternehmerwagnisses wesentliche Bedeutung zu;
- StruktVG § 1: § 1 lässt die Interpretation zu, dass auch verschmelzende Umwandlungen iSd UmwG auf die Mutterges unter diese Norm fallen und damit die Steuerneutralität von Buchgewinnen und Buchverlusten auslösen
- UStG 1972 § 2; LiebhabereiVO § 1 Abs 2: Was grundsätzlich erwerbswirtschaftlich ist, kann keine Tätigkeit sein, die typischerweise auf eine besondere in der Lebensführung begründete Neigung zurückzuführen ist
- GebG § 33 TP 5 Abs 1 Z 1: Auch Versicherungsprämien können zur Bemessungsgrundlage des § 33 TP 5 Abs 1 GebG gehören
- KVG § 18 Abs 2 Z 3; § 21 Z 1: Einbeziehung vertraglich übernommener Haftungen und Verbindlichkeiten in die Bemessungsgrundlage der BUSt
- BAO § 203, § 241 Abs 2 und Abs 3: Bei zu Unrecht erfolgter Entrichtung von Abg (durch Verwendung von Stempelmarken) ist gem § 203 BAO kein B zu erlassen; es kann jedoch eine Rückzahlung gem § 241 Abs 2 und Abs 3 BAO beantragt werden
- BAO § 232: Gründe für einen Sicherstellungsauftrag können schon dann vorliegen, wenn im Zuge einer abgbeh Prüfung Vermögen an die eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzende Ehegattin transferiert wird
- BAO §§ 236, 237: Voraussetzungen für die Entlassung aus der Gesamtschuld im Verhältnis zur Nachsicht
- W GetrStG § 5 Abs 2; WAO § 5 (entspricht § 7 BAO), § 18 (entspricht § 20 BAO), § 171 (entspricht § 224 BAO): Die Geltendmachung von persönlichen Haftungen einschließlich der inhaltlichen Gestaltung des HaftB ist eine Ermessensentscheidung,