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Fehlende subjektive Tatbestandsmerkmale bei § 174 Abs 3 lit a ZollG 1988

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/409 Heft 18 v. 15.9.2000

ZollG 1988: § 174 Abs 3 lit a

Sachverhalt: Der Bf war seit dem Jahre 1989 Mitglied eines „Ordens Fiat Lux“, dessen Zentrum sich in E im Schweizer Kanton Z befindet.

Nach einem in den Akten erliegenden Hausdurchsuchungsbefehl iSd § 93 Abs 1 FinStrG vom 27. 1. 1993 bestand der Verdacht, der Bf habe seit dem Jahre 1986 vom Oberhaupt der angeführten Sekte, E B-E, in größerem Umfang erworbene „Heilmittel“ ins Inland verbracht.

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