ZK: Art 244
1. Gem Art 244 ZK dürfen die Zollbeh die Aussetzung der Vollziehung in beiden Fällen des Abs 2 des Art 244 ZK von einer Sicherheitsleistung abhängig machen.
2. Es bedarf jedoch gem Art 244 Abs 3 ZK einer seitens der Beh gegenüber dem Rechtsmittelwerber ausgesprochenen Forderung zum Erlag einer Sicherheitsleistung.