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ÖStZB - Beilage zur Österreichischen Steuerzeitung
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Ein Erwerbsvorgang ist nur dann rückgängig gemacht, wenn der Verkäufer jene Verfügungsmacht über das Grundstück, die er vor Vertragsabschluss innehatte, wieder erlangt hat
Erkenntnisse des VwGH
ÖStZB 2000/379
Heft 16 v. 15.8.2000
GrEStG § 17 Abs 1 Z 1
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Stichworte
VwGH
ÖStZB 2000/379
30.3.2000
99/16/0403