außerhalb der Effektengeschäfte mangels Verfügbarkeit der für die Abfuhr erforderlichen Daten bzw der für die Steuerentrichtung in Betracht kommenden finanziellen Mittel
Art 7 Abs 1; Art 140 B-VG
außerhalb der Effektengeschäfte mangels Verfügbarkeit der für die Abfuhr erforderlichen Daten bzw der für die Steuerentrichtung in Betracht kommenden finanziellen Mittel
Art 7 Abs 1; Art 140 B-VG