ein nach Rechtskraft des abgeschlossenen Verfahrens erstelltes Sachverständigengutachten ist kein neu hervorgekommenes Beweismittel
§ 303 Abs 1 lit b und lit c BAO
ein nach Rechtskraft des abgeschlossenen Verfahrens erstelltes Sachverständigengutachten ist kein neu hervorgekommenes Beweismittel
§ 303 Abs 1 lit b und lit c BAO