§ 2 Z 3 lit b KVG idF vor BGBl 1994/629 KVG
(nunmehr KVG: § 2 Z 4 lit a idgF)
1. Wird von einer Muttergesellschaft, die zugleich auch Großmutterges ist, in ihrer Eigenschaft als Großmutterges an die Enkelges (= Tochterges) ein Zuschuss gewährt, so ist dieser nicht etwa als so genannter "Großmutterzuschuss" steuerfrei.