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Auch im Bereich des EStG 1972 stellt die zu einem Unterpreis vorgenommene Übertragung einer Beteiligung an eine andere Kapitalges,

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/333 Heft 14 v. 15.7.2000

bei welcher der Übertragende ebenfalls beteiligt ist, eine verdeckte Einlage dar

§ 8 Abs 5 StruktVG

§ 31 EStG 1972

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