§ 9 Abs 1, § BAO 224 Abs 1 BAO
Sachverhalt: Der Bf war Gf einer GmbH, die Einnahmen aus der Aufstellung von Glücksspielautomaten erzielte. Mit dem angef B wurde der Bf gem § 9 Abs 1 BAO für aushaftende AbgSchulden der GmbH zur Haftung herangezogen.
§ 9 Abs 1, § BAO 224 Abs 1 BAO
Sachverhalt: Der Bf war Gf einer GmbH, die Einnahmen aus der Aufstellung von Glücksspielautomaten erzielte. Mit dem angef B wurde der Bf gem § 9 Abs 1 BAO für aushaftende AbgSchulden der GmbH zur Haftung herangezogen.