Ein wirksam zugestellter B als Voraussetzung für eine B-Beschwerde; nach der Sonderbestimmung des § 8 Abs 1 GEG beginnt die Verjährung bereits mit dem Eintritt der formellen Rechtskraft zu laufen
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/280 Heft 12 v. 15.6.2000