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Aufwendung für die Straßenanbindung eines Grundstückes bei Kauf sind Anschaffungskosten von Grund und Boden. Kosten der Anbindung an das Gas-, Trinkwasser- und Abwasserkanalnetz

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/264 Heft 12 v. 15.6.2000

zählen zu den -Kosten eines vorhandenen Gebäudes bzw stellen ein eigenes Wirtschaftsgut dar

EStG 1988: § 6 Z 1 und 2 EStG 1988

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