BAO: § 225 Abs 1 BAO
§ 80 Abs 4 ZollR-DG, § 122 Abs 2 ZollR-DG
Sachverhalt: Zum Sachverhalt wird auf die E 31. 5. 1995, 93/16/0134, 26. 7. 1995, 95/16/0169, 18. 12. 1995, 95/16/0287 und 16. 12. 1999, 97/16/0370, 0380, - die alle nach den Best des FinStrG erlassene B betrafen - verwiesen. Den Beschwerdefällen lag die zu Unrecht erfolgte Inanspruchnahme des formlosen sicherstellungsfreien Vormerkverkehrs hinsichtl mehrerer Kfz zugrunde. So wurde der PKW der Marke BMW 320i, amtliches Kennzeichen AÖ-H 980, erstmals zu Beginn des Jahres 1993 ins Inland verbracht.