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Die Sachhaftung nach § 225 BAO ist eine Maßnahme der AbgEinhebung; die Sachhaftung geht allen Rechten an der Sache - auch dem Eigentum - vor

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/255 Heft 11 v. 1.6.2000

BAO: § 225 Abs 1 BAO

§ 80 Abs 4 ZollR-DG, § 122 Abs 2 ZollR-DG

Sachverhalt: Zum Sachverhalt wird auf die E 31. 5. 1995, 93/16/0134, 26. 7. 1995, 95/16/0169, 18. 12. 1995, 95/16/0287 und 16. 12. 1999, 97/16/0370, 0380, - die alle nach den Best des FinStrG erlassene B betrafen - verwiesen. Den Beschwerdefällen lag die zu Unrecht erfolgte Inanspruchnahme des formlosen sicherstellungsfreien Vormerkverkehrs hinsichtl mehrerer Kfz zugrunde. So wurde der PKW der Marke BMW 320i, amtliches Kennzeichen AÖ-H 980, erstmals zu Beginn des Jahres 1993 ins Inland verbracht.

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