dass sie im Wege eines Verfahrens vor dem VfGH „Anlassfall“ werden möchte; ein bloßer Hinweis auf die unklare Situation genügt allerdings nicht
§ 211 Abs 1 NÖ LAO (entspricht § 281 Abs 1 BAO)
Art 140 Abs 7 B-VG
dass sie im Wege eines Verfahrens vor dem VfGH „Anlassfall“ werden möchte; ein bloßer Hinweis auf die unklare Situation genügt allerdings nicht
§ 211 Abs 1 NÖ LAO (entspricht § 281 Abs 1 BAO)
Art 140 Abs 7 B-VG