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Aufhebung des Bgld StandortabgabeG 1995 wegen Widerspruchs zur Finanzverfassung

Erkenntnisse des VfGHÖStZB 2000/227 Heft 11 v. 1.6.2000

mangels Vorliegen einer bundesgesetzlichen Ermächtigung zur Erhebung gleichartiger Abgaben von demselben Besteuerungsgegenstand (Standortabgabe und Altlastenbeitrag)

§ 6 F-VG 1948, § 8 F-VG 1948

B-VG: Art 18 Abs 2 B-VG

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