§ 102, § 273 Abs 1 lit b BAO
Sachverhalt: In den Verwaltungsakten findet sich eine Ausfertigung des mit 28. 5. 1996 datierten, an den Bf gerichteten „Solidarschuldbescheides“ GZ 127/1208 des FA für Gebühren und Verkehrsteuern in Graz, wobei weder ein Vermerk über die Abfertigung zur Post ersichtlich noch ein Rückschein (Zustellnachweis) auffindbar ist.