Auch Berufungen, die gegen Versäumungsurteile nur für den Fall der Nichtstattgebung eines Wiedereinsetzungsantrages erhoben werden, unterliegen der Gebühr gem TP 2 GGG
§ 4 Abs 2 Z 2 lit b GGG, § 30 Abs 2 Z 1, Anm 3 zu TP 2 GGG
Auch Berufungen, die gegen Versäumungsurteile nur für den Fall der Nichtstattgebung eines Wiedereinsetzungsantrages erhoben werden, unterliegen der Gebühr gem TP 2 GGG
§ 4 Abs 2 Z 2 lit b GGG, § 30 Abs 2 Z 1, Anm 3 zu TP 2 GGG