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Keine Steueramnestie, wenn Einkünfte und Vermögen Gegenstand von abgbeh Ermittlungen sind;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 235 Heft 7 v. 1.4.1999

Umfang und Intensität der amtswegigen Ermittlungspflicht sind unter Bedachtnahme auf die korrespondierenden Pflichten der Partei bestimmbar

§ 4 Abs 1 EndbesteuerungsG

§ 115 Abs 1 BAO

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