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Gewerbliche Personenbeförderung ist die tatsächliche Ausübung der Beförderung von dritten Personen; auf die Art der Tätigkeit des wesentlich Beteiligten kommt es nach § 7 Z 6 GewStG nicht an

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 195 Heft 6 v. 15.3.1999

§ 12 Abs 2 lit c UStG 1972

§ 7 Z 6 GewStG

§ 21 BAO

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