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Der Pauschbetrag steht auch dann zu, wenn der Wohnort des Kindes im Ausland liegt

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 190 Heft 6 v. 15.3.1999

§ 34 Abs 8 EStG 1988

Der Pauschbetrag des § 34 Abs 8 EStG für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes mangels entsprechender Ausbildungsmöglichkeit im Einzugsbereich des Wohnortes steht auch dann zu, wenn der Wohnort des Kindes im Ausland liegt.

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