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Steuerbefreiung für Berufsvereinbarungen

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 1999, 173 Heft 5 v. 1.3.1999

Sechste RL 77/388/EWG Art 13 MWSt

Eine Einrichtung ohne Gewinnstreben, die die Interessen ihrer Mitglieder fördern soll, ohne dass dieses Ziel durch die Verteidigung und die Vertretung der gemeinsamen Interessen der Mitglieder gegenüber Entscheidungszentren erreicht wird, kann nicht als Einrichtung angesehen werden, die Ziele „de nature syndicale“ iSd Art 13 Teil A Abs 1 Buchstabe l der Sechsten RL verfolgt.

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