§ 1 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987
§ 8 GrEStG 1987
1. Da aufgrund eines Anwartschaftsvertrages auf die Einräumung von Wohnungseigentum wegen § 25 Abs 1 WEG letzten Endes ein klagbarer und damit durchsetzbarer Anspruch auf Einverleibung eines Eigentumsrechtes gegen den Eigentümer der Liegenschaft zusteht, stellt bereits der in Rede stehende Anwartschaftsvertrag den Erwerbsvorgang gem § 1 Abs 1 Z 1 GrEStG dar.