§ 30 Abs 3 WGG
Haben die - später geschiedenen - Ehegatten die erworbene Eigentumswohnung tatsächlich gemeinsam bewohnt, ist die tatbestandsmäßige Voraussetzung für die Gebührenbefreiung gegeben.
VwGH 02.07.1998, 98/16/0064
§ 30 Abs 3 WGG
Haben die - später geschiedenen - Ehegatten die erworbene Eigentumswohnung tatsächlich gemeinsam bewohnt, ist die tatbestandsmäßige Voraussetzung für die Gebührenbefreiung gegeben.
VwGH 02.07.1998, 98/16/0064