vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bei Rabatt-Gutschrift Änderung der Bemessungsgrundlage erst im Zeitpunkt der Einlösung der Gutschrift

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 96 Heft 3 v. 1.2.1999

§ 4 Abs 1 UStG 1972

§ 16 Abs 1 UStG 1972

Gewährt ein Unternehmer seinen Kunden bei Einkäufen gegen Barzahlung einen Rabatt in Form einer Rabatt-Gutschrift, die erst nach dem Einkauf eingelöst werden kann, so ist zunächst der volle Kaufpreis der USt zu unterwerfen. Zu einer Änderung der Bemessungsgrundlage kommt es erst, wenn der jeweilige Kunde die Gutschrift tatsächlich einlöst.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!