§ 1 Abs 1 Z 2 lit a UStG 1972
1. Bei der Aufgabe eines Betriebes wird ein Eigenverbrauch verwirklicht, wobei der Zeitpunkt der Verwirklichung idR mit der Betriebsaufgabe iSd EStG zusammenfällt.
2. Vom Fortbestand der Unternehmereigenschaft iSd UStG kann dann ausgegangen werden, wenn der Unternehmer erklärt, er werde nach der formalen Betriebseinstellung oder nach der Aufgabe der bisher ausgeübten gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit mit der vorhandenen Betriebseinrichtung anderweitig unternehmerisch tätig werden.