§ 11 Abs 1 UStG 1972 (1994)
§ 12 Abs 1 Z 1 UStG 1972 (1994)
1. Liegt eine Diskrepanz zwischen der tatsächlich gelieferten Ware und der in der Rechnung enthaltenen Bezeichnung der Ware vor, ist der Vorsteuerabzug zu versagen.
§ 11 Abs 1 UStG 1972 (1994)
§ 12 Abs 1 Z 1 UStG 1972 (1994)
1. Liegt eine Diskrepanz zwischen der tatsächlich gelieferten Ware und der in der Rechnung enthaltenen Bezeichnung der Ware vor, ist der Vorsteuerabzug zu versagen.