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Keine Entnahme von Grund und Boden gem § 6 Z 4 EStG bei unentgeltlicher Übertragung eines Teilbetriebes iSd § 6 Z 9 lit a EStG, auch wenn Gewinnermittlungsart von § 5 auf § 4 Abs 3 EStG gewechselt wird

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 730 Heft 24 v. 15.12.1999

§ 2 Abs 3 EStG 1988 1972 (1988)

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