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Verletzung der Genehmigungspflicht durch Erledigung mehrerer Verfahren in einem Bescheid

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 701 Heft 23 v. 1.12.1999

§ 6 BAO

§ 20 BAO

Ist nur ein Gesamtschuldner nicht zahlungsunfähig, so liegt im Allgemeinen kein Ermessensspielraum mehr vor. Die Heranziehung des verbleibenden Schuldners zur Leistung der Gesamtschuld ist dann aus dem Blickwinkel der Ermessensübung nicht rechtswidrig.

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