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Existiert kein AbgB, so kann der Haftungspfl seine Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abg im Haftungsverfahren vorbringen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 665 Heft 22 v. 15.11.1999

§ 246 Abs 1 BAO

§ 248 BAO

1. Existiert ein rechtswirksamer B betreffend die AbgFestsetzung, so kommt dem HaftungsPfl, nachdem er zur Haftung herangezogen worden ist, gem § 248 BAO das Recht zur Erhebung einer Berufung gegen den AbgabenB innerhalb der für die Berufung gegen den HaftungsB offen stehenden Frist zu.

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