§ 230 Abs 7 BAO
§ 232 BAO
1. Eine Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung iSd § 230 Abs 7 BAO ist aus den gleichen Gründen anzunehmen, welche bei noch nicht vollstreckbaren Abgabenforderungen zur Erlassung eines Sicherstellungsauftrages gem § 232 BAO Anlass geben können.