§ 18 Abs 1 KVG
Der entgeltliche Erwerb einer Treugeberposition, die Dritten gegenüber zur Exszindierung berechtigt und die im Konkurs des Treuhänders ein Aussonderungsrecht begründet, ist als Erwerb einer Rechtsposition anzusehen, die einen Übereignungsanspruch beinhaltet.