Prämien für einen Versicherungsvertrag, dessen Abschluß nicht in den Regelungsbereich des VAG fällt, sind im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht in Österreich als Sonderausgaben abzugsfähig
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 642 Heft 22 v. 15.11.1999