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Erlassen eines Sicherstellungsauftrages bei einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung von Abg

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 625 Heft 21 v. 1.11.1999

§ 217 BAO

§ 58 Z 1 KO

1. Die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages entsteht nicht erst mit seiner bescheidmäßigen Geltendmachung, sondern bereits mit Ablauf des für die Entrichtung der betreffenden Abgaben maßgebenden Fälligkeitstages.

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