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Einkunftsart der Beträge, die der Kommanditist einer GmbH & Co KG und Dienstnehmer der Komplementär-GmbH für die KG erbrachten Tätigkeiten erhält

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 578 Heft 20 v. 15.10.1999

§ 4 Abs 1 BAO

Rückwirkende Rechtsgeschäfte sind - ungeachtet ihrer zivilrechtlichen Zulässigkeit - für den Bereich des Steuerrechts nicht anzuerkennen, es sei denn, der Gesetzgeber selbst hätte diesen Grundsatz durch eine besondere Vorschrift durchbrochen.

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