Strenger Maßstab der Beurteilung bei Personen, die sich beruflich mit Grundstücksgeschäften befassen. Verwendung des Erlöses aus dem Verkauf eines Grundstückes für den Erwerb eines weiteren Grundstückes als Indiz für einen gewerblichen Grundstückshandel
§ 23 Z 1 EStG 1988 1972 (1988)