Personal- und Organisationsentwicklung“ sind nicht abzugsfähig. Aufwendungen für Fachliteratur sind dann als Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie ihrer Art nach nur eine berufliche Veranlassung erkennen lassen
§ 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988
Personal- und Organisationsentwicklung“ sind nicht abzugsfähig. Aufwendungen für Fachliteratur sind dann als Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie ihrer Art nach nur eine berufliche Veranlassung erkennen lassen
§ 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988