§ 24 Abs 2 EStG 1988
§ 293 BAO
1. Ein berichtigender Bescheid tritt nicht an die Stelle des zu berichtigenden Bescheides, sondern ergänzt diesen lediglich.
§ 24 Abs 2 EStG 1988
§ 293 BAO
1. Ein berichtigender Bescheid tritt nicht an die Stelle des zu berichtigenden Bescheides, sondern ergänzt diesen lediglich.