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Das Finanzvergehen nach §33 Abs 2 lita FinStrG ist bereits im Zeitpunkt der Fälligkeit der nicht entrichteten Umsatzsteuervorauszahlung vollendet

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 546 Heft 19 v. 1.10.1999

§ 33 Abs 2 lit a FinStrG

§ 19 Abs 2 UStG 1972

§ 21 UStG 1972

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