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Vorliegen einer Rechnung als Voraussetzung für Erstattungsanspruch;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 514 Heft 18 v. 15.9.1999

§ 21 Abs 9 UStG 1994

§ 3 Abs 1 zweiter und vierter Satz VO Vorsteuer-Erstattung BGBl 1995/279

Der Erstattungsanspruch kann erst mit Vorliegen einer Rechnung beim Erstattungsberechtigten entstehen. Frühestens mit diesem Zeitpunkt beginnt die Frist für die Stellung eines Erstattungsantrages zu laufen.

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