§ 4 Abs 1 EStG 1988
Das Recht, ein Grundstück als Mülldeponie zu nutzen (Deponierecht), kann ein vom Eigentumsrecht am Grundstück gesondertes (immaterielles) Wirtschaftsgut darstellen. Dies auch dann, wenn Eigentümer des Grundstückes und Nutzer der Deponie ident sind.