Eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert ist grundsätzlich nur dann anzuerkennen, wenn der StPfl das Absinken des Teilwerts dartun kann; steuerliche Anerkennung von Leistungsbeziehungen zwischen nahestehenden Ges
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 499 Heft 18 v. 15.9.1999