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Keine Bekämpfung der Beweiswürdigung nach Art einer Schuldberufung im kollegialgerichtlichen Verfahren.

Erkenntnisse des OGHÖStZB 1999, 495 Heft 17 v. 1.9.1999

Mögliche andere Schlußfolgerungen aus den vom Erstgericht angenommenen Prämissen führen für sich nicht zur Nichtigkeit gem § 281 Abs 1 Z 5a StPO

§ 37 Abs 1 lit a FinStrG

§ 38 Abs 1 lit a FinStrG

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