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Meritorische Erledigung einer Berufung ohne Anfechtungserklärung bzw ohne Begründung ist rechtswidrig;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 483 Heft 17 v. 1.9.1999

Verpflichtung zur Entrichtung des Säumniszuschlages wird nicht durch späteres Stundungsansuchen beseitigt; keine Bescheidbeschwerde bei Verletzung einer Entscheidungspflicht

§ 212a Abs 3 zweiter Satz BAO

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