keine außergewöhnliche Belastung, wenn Kleidungsstücke auf einer Urlaubsreise gestohlen werden
§ 207 Abs 2 BAO
§ 34 EStG 1972
keine außergewöhnliche Belastung, wenn Kleidungsstücke auf einer Urlaubsreise gestohlen werden
§ 207 Abs 2 BAO
§ 34 EStG 1972