Relevanz der Differenzierung zwischen den Geschäftsführungsaktivitäten eines angeklagten Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH im (Vor-)Gründungsstadium bzw nach der Eintragung im Firmenbuch
§ 33 Abs 1, Abs 2 lit a und lit b FinStrG
Relevanz der Differenzierung zwischen den Geschäftsführungsaktivitäten eines angeklagten Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH im (Vor-)Gründungsstadium bzw nach der Eintragung im Firmenbuch
§ 33 Abs 1, Abs 2 lit a und lit b FinStrG