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Wiederholung eines schon in einer früheren Hauptverhandlung gestellten Beweisantrages.

Erkenntnisse des OGHÖStZB 1999, 329 Heft 11 v. 1.6.1999

Relevanz der Differenzierung zwischen den Geschäftsführungsaktivitäten eines angeklagten Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH im (Vor-)Gründungsstadium bzw nach der Eintragung im Firmenbuch

§ 33 Abs 1, Abs 2 lit a und lit b FinStrG

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