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Keine Amtsverschwiegenheit bei gem § 84 StPO anzeigepflichtigen Behörden;

Erkenntnisse des OGHÖStZB 1999, 327 Heft 11 v. 1.6.1999

keine „unvollständige oder offenbar unzureichend begründete“ Feststellung des strafbestimmenden Wertbetrages, wenn den Schätzungsannahmen der Finanzbehörde gefolgt wird. Keine Bekämpfung der erstgerichtlichen Beweiswürdigung im Rahmen einer Nichtigkeitsbeschwerde

§ 13 FinStrG

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