keine „unvollständige oder offenbar unzureichend begründete“ Feststellung des strafbestimmenden Wertbetrages, wenn den Schätzungsannahmen der Finanzbehörde gefolgt wird. Keine Bekämpfung der erstgerichtlichen Beweiswürdigung im Rahmen einer Nichtigkeitsbeschwerde
§ 13 FinStrG