§ 184 BAO
§ 6 Z 1 und Z 2 EStG 1972 (1988)
1. Zahlreiche Buchführungsmängel sowie das Unterlassen jährlicher Inventuren berechtigen die AbgBeh zur Schätzung der Grundlagen für die Abgabenerhebung. Der Ansatz eines 10%igen Sicherheitszuschlages stellt bei dieser Sachlage keine ungerechtfertigte Überschätzung dar.